1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 28.02.2023
A) Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der RGBZ GmbH & Co KG, Reitanlage Hasenberg 1, 63853 Mömlingen („Reitzentrum Hasenberg“) und dem Kunden („Kunde“) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle angebotenen Leistungen des Reitzentrum Hasenberg.
(2) Das Reitzentrum Hasenberg bietet verschiedene Leistungen auf der Reitanlage an. Diese sind u. a. das Mieten des Reitsimulators, einzelner Räumlichkeiten, der Ferienwohnung, der Reithalle, des Reitplatzes, des Longierzirkels, einzelner Pferdeboxen, des Laufbandes, des Bodenarbeits- oder Hindernismaterials oder der gesamten Anlage. Zudem werden u. a. Lehrgänge auf der Reitanlage und Reitunterricht auf dem Reitsimulator oder dem Pferd angeboten. Die genaue Leistungsbeschreibung ist vor der konkreten Buchung der jeweiligen Ausschreibung der Leistung zu entnehmen.
(3) Bei Nutzung der Reitanlage des Reitzentrums Hasenberg unterliegen alle die Anlage nutzenden Personen der sich in der Anlage befindlichen Betriebsordnung. Die Betriebsordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den verschiedenen Räumlichkeiten beinhalten.
Bitte beachten Sie unsere >>>Betriebsordnung!
(4) Die Nutzung des Angebots des Reitzentrum Hasenberg durch einen Minderjährigen erfordert die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.
§ 2 Vertragsschluss, Buchungen
1. Buchung von Lehrgängen und Seminaren
(1) Eine Buchung für durch das Reitzentrum Hasenberg angebotene Lehrgänge und Seminaren ist ausschließlich unter Verwendung der vom Reitzentrum Hasenberg zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare möglich.
Lehrgangsbuchungen bitte nur über das Anmeldeformular!
(2) Sofern auf der Website des Reitzentrums Hasenberg ein Lehrgang oder ein Seminar beworben wird, sind diese Angebote freibleibend.
(3) Vor Vertragsschluss bestätigt der Kunde durch Anklicken im Formular die Kenntnis der vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie die Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
(4) Das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars an das Reitzentrum Hasenberg stellt eine verbindliche Vertragsannahme durch den Kunden dar.
2. Buchung des Reitsimulators
(1) Eine Buchung des Reitsimulators ist über das Anmeldeformular sowie per E-Mail, telefonisch und per WhatsApp möglich.
(2) Das Reitzentrum Hasenberg übermittelt dem Kunden vor der Vertragsannahme ein Angebot zur Nutzung des Reitsimulators, zusammen mit den vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie den Informationen zum Datenschutz.
(3) Mit der Buchung der Leistung bestätigt der Kunde die Kenntnis der vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie die Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
(4) Das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars an das Reitzentrum Hasenberg stellt eine verbindliche Vertragsannahme durch den Kunden dar
Anmeldungen zu Lehrgängen sind verbindlich!
3. Buchung der Ferienwohnungen
(1) Eine Buchung der Ferienwohnungen ist per E-Mail möglich.
(2) Sofern die Ferienwohnung auf der Homepage des Reitzentrums Hasenberg beworben wird, sind diese Angebote freibleibend.
(3) Das Reitzentrum Hasenberg übermittelt dem Kunden vor der Vertragsannahme ein Angebot zur Buchung der Ferienwohnung, zusammen mit den vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie den Informationen zum Datenschutz.
(4) Mit der Buchung der Leistung bestätigt der Kunde die Kenntnis der vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie die Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
4. Buchung sonstiger Leistungen (Stunden- oder tageweises Mieten der Reitanlage oder -teile; Gastboxen, einzelne Reitstunden u.a.)
(1) Eine Buchung von sonstigen Leistungen des Reitzentrums Hasenberg ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
(2) Auf die Anfrage des Kunden an das Reitzentrum Hasenberg übermittelt das Reitzentrum Hasenberg an den Kunden ein Angebot mit den vorliegenden AGB, der Belehrung über Widerrufsrechte und -fristen sowie die Informationen zum Datenschutz. Mit der Buchung der jeweiligen Leistung nimmt der Kunde das Vertragsangebot an und erkennt die vorliegenden AGB als Vertragsbestandteil an.
§ 3 Rechnungen, Preise
(1) Die Übermittlung von Rechnungen durch das Reitzentrum Hasenberg erfolgt ausschließlich in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse.
(2) Die geltenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Reitzentrums Hasenberg und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige auf der Homepage des Reitzentrums Hasenberg angeführte Preise sind unverbindlich.
(3) Das Reitzentrum Hasenberg behält sich vor, einzelne Veranstaltungen und angebotene Leistungen bei Eintreten von unabwendbaren und/oder überraschenden Ereignissen – auch kurzfristig – abzusagen. In diesem Fall informiert das Reitsportzentrum Hasenberg den Kunden unverzüglich und erstattet die vom Kunden bereits erhaltene Gebühr oder Anzahlung zurück, sofern dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.
§ 3 „Rechnungen und Preise“ gilt für alle Leistungen des RGBZ
§ 4 Verhinderung des Kunden; Stornobedingungen
(1) Sofern der Kunde eine gebuchte Leistung an dem vorgesehenen Datum nicht nutzt oder nutzen kann, verfällt der Anspruch des Kunden auf die gebuchte Leistung.
(2) Erscheint ein Kunde zu einem gebuchten Termin nicht, behält sich das Reitzentrum Hasenberg vor, die volle Gebühr für die gebuchte Leistung in Rechnung zu stellen.
Grundsätzlich zahlen Sie die gebuchten Leistungen auch dann, wenn Sie kurzfristig absagen oder nicht erscheinen.
(3) Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis zu, dass das Reitzentrum Hasenberg durch die Absage des Termins seitens des Kunden kein Schaden und/oder keine Wertminderung entstanden oder dieser wesentlich geringer ist. Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen unter der Voraussetzung, dass die in diesen AGB und den vertraglichen Regelungen der jeweiligen Leistung bestimmten Anforderungen (z.B. Gesundheit des Nutzers bzw. des Pferdes etc.) eingehalten werden. Bereits bezahlte Gebühren werden nur dann an den Kunden zurückgezahlt, wenn der vom Kunden gestellte Ersatzteilnehmer die vom Kunden gebuchte Leistung vollständig bezahlt hat.
(4) Bei Verhinderung des Kunden am Termin kann das Reitzentrum Hasenberg dem Kunden nach freiem Ermessen eine Umbuchung auf einen anderen Termin anbieten. Dies setzt u.a. ausreichende Kapazitäten am Ausweichtermin und die Möglichkeit voraus, den von der Verhinderung betroffenen Termin anderweitig vergeben zu können. Ein Anspruch des Kunden auf einen Ersatztermin besteht nicht.
(5) Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich, außer in den nachfolgenden Fällen 1. bis 3. Für diese Leistungen geltend die nachfolgenden Stornobedingungen und -fristen:
Sie können z. B. eine Stunde auf dem Reitsimulator bis zu 24 h vorher kostenfrei absagen, nicht aber einen Lehrgang.
1. Stornobedingungen Lehrgänge und Seminare
(1) Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Lehrgangs- oder Seminartermin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung später als 6 Wochen vor dem gebuchten Termin ist der volle Buchungsbetrag durch den Kunden zu zahlen.
Anmeldungen zu Lehrgängen sind verbindlich und können nur bis zum Zeitpunkt 6 Wochen vor dem gebuchten Termin storniert werden. Bei einer späteren Stornierung zahlen Sie dennoch die volle Lehrgangsgebühr!
2. Stornobedingungen für Hallen- und Anlagenmiete (auch Teile der Reitanlage wie Reitplätze, Fitnessraum, Longierzirkel)
(1) Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung von bis zu 2 Wochen vor der gebuchten Leistung sind 50 % des Buchungspreises zu zahlen. Bei einer Stornierung später als 2 Wochen vor dem gebuchten Termin ist der volle Buchungsbetrag durch den Kunden zu zahlen.
3. Stornobedingungen für Ferienwohnungen
(1) Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung von bis zu 2 Wochen vor der gebuchten Leistung sind 50 % des Buchungspreises zu zahlen. Bei einer Stornierung später als 2 Wochen vor dem gebuchten Termin ist der volle Buchungsbetrag durch den Kunden zu zahlen.
§ 4 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber dem Reitzentrum Hasenberg sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reitzentrums Hasenberg, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Reitzentrum Hasenberg nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Reitzentrums Hasenberg, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
B) Besondere Bestimmungen
§ 1 Voraussetzungen der Nutzung des Reitsimulators
(1) Die Nutzung des Reitsimulators setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung (z. B. Alter, Gewicht, Gesundheitszustand) voraus. Zur Nutzung sind nur Personen mit einem Mindestalter von 6 Jahren und einem Gewicht inklusive Kleidung von max. 100 kg zugelassen („Nutzer“). Der Nutzer hat im Vorfeld rechtzeitig über seinen Gesundheitszustand und bekannte Erkrankungen Auskunft zu erteilen. Das Reitzentrum Hasenberg behält sich vor, vor der Nutzung des Reitsimulators die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen.
Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Einschränkungen können einer Nutzung ohne eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung entgegenstehen: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Augenoperationen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Einfluss bewusstseinseinschränkender Medikamente, Schäden am Bewegungsapparat, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden und Degenerationserscheinungen, die die Funktion der Wirbelsäule dauernd erheblich negativ beeinflussen. Unter anderem schließen folgende Konditionen die Teilnahme aus: Alkohol- und Drogeneinfluss, Erkrankungen bei denen plötzliche Bewusstlosigkeit auftreten kann, Epilepsie, sowie Personen, die nicht selbstständig aufsteigen können.
(2) Für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre ist das Tragen eines Reithelmes Pflicht. Ab einem Alter von 12 Jahren und Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelmes empfohlen. Jeder Teilnehmer sollte geeignete Reitkleidung tragen (Reithose oder andere geeignete lange Hose, saubere Reitstiefel oder knöchelhohe Schuhe mit Absatz, ggf. Chaps, ggf. Reithandschuhe).
(3) Der eigene Sattel oder Sporen dürfen nicht verwendet werden.
(4) Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Nutzer die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
(5) Der Nutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter hat vor der Nutzung auf Verlangen des Reitzentrums Hasenberg schriftlich zu bestätigen, dass der Nutzer den physischen und psychischen Anforderungen der Nutzung gewachsen ist.
(6) Der Nutzer hat den Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort Folge zu leisten. Sollte sich der Nutzer den Anweisungen widersetzen, haben die Mitarbeiter im Einzelfall das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmeberechtigung verfällt in diesem Falle ersatzlos.
(7) Die Nutzung des Reitsimulators ist nur unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters des Veranstalters oder einer externen Person („externer Trainer“), die an einem Einführungslehrgang zur Nutzung des Reitsimulators teilgenommen und die Erlaubnis des Veranstalters hat, die Nutzung des Reitsimulators zu beaufsichtigen und anzuleiten, gestattet.
(8) Es wird empfohlen, dass der Nutzer über eine gültige Privathaftpflicht- sowie eine Unfallversicherung verfügt.
§ 2 Lehrgänge, Reithalle, Reitplatz, Longierzirkel, Fitnessraum, Material
(1) Bei Buchung der Nutzung der Reithalle und des Reitplatzes per E-Mail kann vom Kunden angegeben werden, für wie viele Personen der jeweilige Trainingsort gemietet wird. In der vom Kunden gebuchten Zeit hat dieser das Recht den Platz exklusiv, unter Einhaltung der Vertragsbedingungen, zu nutzen.
(2) Pferdeäpfel und sonstige aufgebauten Materialien (Bodenarbeits- oder Springmaterial) sind noch innerhalb der gebuchten Nutzungszeit zu entfernen.
(3) Es dürfen nur Tiere (insbes. Pferde und Hunde) auf die Anlage mitgebracht werden, für die eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Pferde müssen gegen Influenza und Herpes geimpft sein und im Zeitpunkt des Verbringens auf die Anlage gesund und frei von ansteckenden Erkrankungen sein. Auf Nachfrage muss jeder Pferdehalter und/oder Reiter dem Reitzentrum Hasenberg eine Kopie des Pferdepasses
zukommen lassen.
(4) Vor dem Verbringen eines Tieres auf die Anlage des Reitzentrums Hasenberg ist eine Gesundheitsbescheinigung, ausgestellt durch einen Tierarzt und nicht älter als 36 h, vorzulegen. Im Einzelfall (z. B. bei immer wiederkehrenden Buchungen mit dem gleichen Pferd) steht es im freien Ermessen des Reitzentrums Hasenberg, auf die jeweilige Vorlage der Gesundheitsbescheinigung zu verzichten. Eine Ausnahme von
der Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung muss seitens des Kunden im Vorfeld bei dem Reitzentrum Hasenberg angefragt werden.
Ihr Tier muss vollständig geimpft und gesund sein, wenn Sie es auf unsere Anlage verbringen. Außerdem müssen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen können.
§ 3 Gastboxen
(1) Für Lehrgänge und Kurse können Gastboxen gemietet werden. Die Boxen sind mit Gummimatten ausgelegt und mit staubarmen Leinstroh eingestreut.
(2) Heu wird zur Verfügung gestellt. Kraftfutter muss selbst mitgebracht werden. Die Fürsorge für das Pferd obliegt dem Kunden selbst.
(3) Der Kunde haftet für alle durch das eingemietete Pferd verursachten Schäden. Ihr Tier muss vollständig geimpft und gesund sein, wenn Sie es
auf unsere Anlage verbringen. Außerdem müssen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen können.
(4) Beträgt die Mietdauer einen Zeitraum von länger als 3 Tagen, ist der Abschluss eines Einstellvertrages mit dem Reitzentrum Hasenberg erforderlich.
C) Schlussbestimmungen
§ 1 Widerrufsbelehrung, Datenschutz, EU-Streitschlichtung
(1) Die Widerrufsbelehrung und die Informationen zum Datenschutz sind auf der Website abrufbar und finden sich in der mit der Buchungsbestätigung übermittelten gesonderten Anlage.
Sie haben kein Widerrufsrecht für alle Leistungen zu Freizeitzwecken, für die ein bestimmter Termin feststeht. Für Lehrgänge, Seminare, Buchung von Ferienwohnungen und Buchung des Reitsimulators besteht somit KEIN Widerrufsrecht. Es gelten die oben aufgeführten Stornobedingungen.
(2) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Reitzentrum Hasenberg weder bereit noch verpflichtet.
§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Reitzentrum Hasenberg und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Reitzentrum Hasenberg der Gerichtsbezirks des Sitzes des Reitzentrums Hasenberg.
(3) Die Verträge zwischen dem Kunden und dem Reitzentrum Hasenberg bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.